Cybersicherheits-Services in Österreich
Cybersicherheit · NIS2 · NISG · Datenschutzbehörde · DORABereit für das NISG, DORA-konform — betrieben aus unseren EU-SOCs.
Österreichische Unternehmen bewegen sich in einem Aufsichtsmodell, in dem die Cybersicherheit beim Bundesministerium für Inneres (BMI) und nicht bei einer eigenständigen Behörde liegt. Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) – Österreichs Umsetzung von NIS2 – erweitert die Pflichten weit über die vom ursprünglichen Gesetz aus 2018 erfassten Betreiber hinaus und bringt tausende wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren in den Anwendungsbereich; das Cyber Security Center in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) übernimmt die operative Aufsicht, CERT.at und GovCERT Austria koordinieren die technische Reaktion auf Vorfälle. Die Datenschutzbehörde setzt die GDPR gemeinsam mit dem Datenschutzgesetz durch, die Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich, und Gesundheitsdaten unterliegen zusätzlichen Pflichten nach dem Gesundheitstelematikgesetz. Österreichische Bankengruppen mit Tochtergesellschaften in Zentral- und Osteuropa, Industriezulieferer und die in Wien ansässigen internationalen Organisationen erhöhen die Anforderungen an die Lieferkettensicherheit. Aus unseren SOCs in Stockholm und Zoetermeer liefern wir rund um die Uhr Bedrohungserkennung, wobei die Telemetrie innerhalb des EWR verbleibt und Berichte auf Deutsch verfügbar sind.
Das österreichische Regulierungsumfeld, das wir abdecken
Österreichs Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz zur Umsetzung von NIS2 – Risikomanagementpflichten, Kontrollen in der Lieferkette, Registrierung der Einrichtungen sowie Frühwarnung binnen 24 Stunden und Meldung binnen 72 Stunden für wesentliche und wichtige Einrichtungen.
Das Bundesministerium für Inneres ist die zuständige NIS-Behörde; das Cyber Security Center in der DSN übernimmt die operative Aufsicht, und qualifizierte Stellen führen die NIS-Konformitätsprüfungen durch.
Digital Operational Resilience Act für österreichische Banken, Versicherer, Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleister sowie ihre kritischen IKT-Drittanbieter – beaufsichtigt von der Finanzmarktaufsicht (FMA).
Das österreichische Datenschutzgesetz ergänzt die GDPR und wird von der Datenschutzbehörde durchgesetzt – Meldung von Verletzungen binnen 72 Stunden und Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes.
Regeln des Gesundheitstelematikgesetzes für elektronische Gesundheitsdaten und die ELGA-Teilnahme – zusätzliche Pflichten zu Zugriffskontrolle, Protokollierung und Verschlüsselung für österreichische Gesundheitsdienstleister.
Sicherheits- und Integritätspflichten des österreichischen Telekommunikationsgesetzes für Netz- und Dienstebetreiber, beaufsichtigt von der RTR, samt sektoraler Meldepflichten.
So arbeiten wir mit österreichischen Unternehmen zusammen
KI-Sicherheit & Guardrails
Vorbereitung auf den EU AI Act, Managementsysteme nach ISO 42001 sowie Zugriffs-, Daten- und Guardrail-Kontrollen für österreichische KI-Anwendungen unter Beobachtung der Datenschutzbehörde.
Mehr erfahrenAnwendungssicherheit
API- und Webanwendungstests für österreichische Banken, Versicherer und industrielle Softwareteams – Secure-SDLC-Coaching entsprechend den IKT-Auslagerungserwartungen der FMA.
Mehr erfahrenCloud-Sicherheit
CSPM, CIEM und Zero-Trust-Architektur für AWS-, Azure- und GCP-Umgebungen mit Datenhaltung im EWR – ausgelegt auf wesentliche NISG-Betreiber und GTelG-Gesundheitsworkloads.
Mehr erfahrenSOC 24×7
Bedrohungserkennung rund um die Uhr aus Stockholm und Zoetermeer mit NISG-konformer Vorfallsmeldung, Übergaben an GovCERT Austria und FMA-tauglichen Nachweisketten.
Mehr erfahrenGRC
Programme für NISG, DORA, ISO 27001 und GTelG – Gap-Analyse, Control-Mapping und Vorbereitung auf NIS-Konformitätsprüfungen.
Mehr erfahrenFAQs · Österreich
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