Lokale Präsenz · Österreich

Cybersicherheits-Services in Österreich

Cybersicherheit · NIS2 · NISG · Datenschutzbehörde · DORA

Bereit für das NISG, DORA-konform — betrieben aus unseren EU-SOCs.

Österreichische Unternehmen bewegen sich in einem Aufsichtsmodell, in dem die Cybersicherheit beim Bundesministerium für Inneres (BMI) und nicht bei einer eigenständigen Behörde liegt. Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) – Österreichs Umsetzung von NIS2 – erweitert die Pflichten weit über die vom ursprünglichen Gesetz aus 2018 erfassten Betreiber hinaus und bringt tausende wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren in den Anwendungsbereich; das Cyber Security Center in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) übernimmt die operative Aufsicht, CERT.at und GovCERT Austria koordinieren die technische Reaktion auf Vorfälle. Die Datenschutzbehörde setzt die GDPR gemeinsam mit dem Datenschutzgesetz durch, die Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich, und Gesundheitsdaten unterliegen zusätzlichen Pflichten nach dem Gesundheitstelematikgesetz. Österreichische Bankengruppen mit Tochtergesellschaften in Zentral- und Osteuropa, Industriezulieferer und die in Wien ansässigen internationalen Organisationen erhöhen die Anforderungen an die Lieferkettensicherheit. Aus unseren SOCs in Stockholm und Zoetermeer liefern wir rund um die Uhr Bedrohungserkennung, wobei die Telemetrie innerhalb des EWR verbleibt und Berichte auf Deutsch verfügbar sind.

Regulatorisches Umfeld

Das österreichische Regulierungsumfeld, das wir abdecken

NISG (NIS2-Umsetzung)

Österreichs Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz zur Umsetzung von NIS2 – Risikomanagementpflichten, Kontrollen in der Lieferkette, Registrierung der Einrichtungen sowie Frühwarnung binnen 24 Stunden und Meldung binnen 72 Stunden für wesentliche und wichtige Einrichtungen.

BMI-Aufsicht & Cyber Security Center

Das Bundesministerium für Inneres ist die zuständige NIS-Behörde; das Cyber Security Center in der DSN übernimmt die operative Aufsicht, und qualifizierte Stellen führen die NIS-Konformitätsprüfungen durch.

DORA

Digital Operational Resilience Act für österreichische Banken, Versicherer, Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleister sowie ihre kritischen IKT-Drittanbieter – beaufsichtigt von der Finanzmarktaufsicht (FMA).

Datenschutzgesetz (DSG) & GDPR

Das österreichische Datenschutzgesetz ergänzt die GDPR und wird von der Datenschutzbehörde durchgesetzt – Meldung von Verletzungen binnen 72 Stunden und Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes.

GTelG 2012 & ELGA

Regeln des Gesundheitstelematikgesetzes für elektronische Gesundheitsdaten und die ELGA-Teilnahme – zusätzliche Pflichten zu Zugriffskontrolle, Protokollierung und Verschlüsselung für österreichische Gesundheitsdienstleister.

TKG 2021

Sicherheits- und Integritätspflichten des österreichischen Telekommunikationsgesetzes für Netz- und Dienstebetreiber, beaufsichtigt von der RTR, samt sektoraler Meldepflichten.

~3,000–4,000
Vom NISG erfasste Einrichtungen (geschätzt)
Quelle: BMI
24 Stunden
NIS2-Frühwarnfrist
Quelle: NIS2 Art. 23
4 % des weltweiten Umsatzes
GDPR-Höchstbußgeld
Quelle: Datenschutzbehörde
Banken, Versicherungen & CEE-GruppenIndustrielle Fertigung & Automotive-LieferketteEnergie & VersorgerÖffentlicher Sektor & internationale Organisationen

FAQs · Österreich

Fällt unser österreichisches Unternehmen in den Anwendungsbereich des NISG?
Wenn Sie in den Bereichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, öffentliche Verwaltung, Weltraum, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste oder Forschung tätig sind und die Schwelle für mittlere Unternehmen von 50 Beschäftigten oder 10 Mio. EUR Umsatz überschreiten, sind Sie wahrscheinlich eine wesentliche oder wichtige Einrichtung. Wir führen eine kostenlose Prüfung des Anwendungsbereichs durch.
Wie schnell müssen wir einen Vorfall melden – und an wen?
Es gelten die NIS2-Fristen: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls, eine vollständige Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht binnen eines Monats – eingebracht bei der zuständigen Behörde und technisch abgestimmt mit GovCERT Austria und CERT.at. Unser SOC erstellt und übermittelt jede Meldung, sobald die Auslöser erfüllt sind.
Wo liegen unsere Daten während der SOC-Überwachung?
Telemetrie- und Falldaten verbleiben innerhalb des EWR und werden in unseren SOCs in Stockholm und Zoetermeer verarbeitet; Berichte stehen für österreichische Stakeholder auf Deutsch zur Verfügung. Keine Übermittlung in Drittländer ohne dokumentierte Garantie nach Artikel 46.

Sprechen Sie mit unserem Österreich-Desk

Für NISG-Bereitschaft, Meldeabläufe bei Vorfällen, DORA-Nachweise oder die GDPR-Ausrichtung mit der Datenschutzbehörde – wir antworten innerhalb eines Werktages.

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